Corona-Hilfen: Reisebüros weiter in der Nachweisfalle
Author
Jörg Nielsen
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Oberursel, 17. August 2026. – Reisebüros müssen bei den Corona-Schlussabrechnungen teils nachweisen, dass Umsatzeinbrüche unmittelbar auf Maßnahmen in Deutschland zurückzuführen sind. Ihr Geschäft wurde jedoch ebenso durch Reisewarnungen, Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen im Ausland getroffen. Die Alpha Reisebüro Partner GmbH gibt seit einigen Wochen den Büros von HOLIDAY LAND und schauinsland-reisen PARTNER eine kostenfreie erste Einschätzung von Bescheiden und Widerspruchsentscheidungen an. Denn die Zeit tickt wegen der kurzen Einspruchsfristen.
Zuvor hatte die Alpha offene Fragen in einem digitalen Fachgespräch mit Johannes Peter Voß-Lünemann von der Anwaltskanzlei ADVANT Beiten aufgegriffen. Die Teilnehmenden von schauinsland-reisen PARTNER und HOLIDAY LAND brachten konkrete Fälle aus ihren Betrieben ein. Im Mittelpunkt standen Nachweispflichten, Rechtsmittelfristen, Liquiditätsrisiken und der Umgang mit Rückforderungsbescheiden.
Die Prüfpraxis trifft die Reisebranche an einem empfindlichen Punkt. Viele Ausfälle lassen sich nicht eindeutig einer einzelnen Maßnahme zuordnen. Reisen wurden storniert, weil mehrere Faktoren gleichzeitig wirkten: Vorgaben in Deutschland, Beschränkungen in den Zielgebieten, reduzierte Flugprogramme und die Unsicherheit der Kunden.
Hinzu kommt der zeitliche Abstand. Reisebüros sollen heute Buchungen, Stornierungen und Provisionsverläufe aus den Jahren 2020 bis 2022 detailliert belegen. Nicht alle Daten sind noch vollständig verfügbar. Teilweise werden Nachweise verlangt, mit denen Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht rechnen konnten.
Je länger die Verfahren dauern, desto schwieriger wird die Rekonstruktion. Fehlende Unterlagen können zu Kürzungen oder Rückforderungen führen. Gleichzeitig bewerten Bewilligungsstellen Provisionen, Fixkosten, Unternehmensverbünde und mögliche Überkompensationen nicht überall gleich.
„Die Reisebranche lässt sich nicht mit einem rein nationalen Prüfraster erfassen. Viele Umsatzausfälle hatten internationale Ursachen und entstanden durch eine Kette verschiedener Einschränkungen. Unsere Partner brauchen deshalb keine allgemeinen Hinweise, sondern eine schnelle Einordnung ihres konkreten Falls“, sagt Michael Sawang, Geschäftsführer der Alpha Reisebüro Partner GmbH.
Johannes Peter Voß-Lünemann ist Partner bei ADVANT Beiten und Mitglied der Praxisgruppe Public Sector. Er berät im Fördermittel-, Zuwendungs-, Haushalts- und Vergaberecht. Im Austausch mit den Reisebüros ordnete er die aktuelle Prüfpraxis ein und erläuterte mögliche rechtliche Schritte.
Aus dem Fachgespräch leitet Alpha fünf unmittelbare Handlungsschritte ab: Reisebüros sollten das Eingangsdatum und die Rechtsbehelfsbelehrung jedes Bescheids prüfen, Fristen fachlich klären lassen, vorhandene Buchungs- und Stornodaten sichern, fehlende Unterlagen schriftlich erklären und mögliche Rückforderungen frühzeitig in ihre Liquiditätsplanung einbeziehen.
Die Alpha Reisebüro Partner GmbH mit Sitz im hessischen Oberursel ist ein touristisches Vertriebsunternehmen. Zu Alpha gehören neben dem Franchisesystem HOLIDAY LAND die Kooperation schauinsland-reisen PARTNER. Insgesamt haben sich rund 800 Reisebüros dem Unternehmen angeschlossen. Die Teams aus Zentrale und Außendienst unterstützen die Reisebüropartner jeweils auf die lokale Marktsituation zugeschnitten in den Bereichen Unternehmensleitbild, Betriebswirtschaft und Rendite, Provisionsverhandlungen, Einkaufsvorteile durch Rahmenverträge, maßgeschneiderte Technologielösungen, Marketing, Fortbildung, Rechtsberatung sowie einem intensiven Dialog bei Events und Veranstaltungen.